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Neu seit 2026

Aktivrente: Weiterarbeiten, steuerfrei.

Wer nach der Regelaltersgrenze angestellt weiterarbeitet, darf seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen. Klingt einfach – hat aber klare Grenzen.

Von Burak BilginVersicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Stand
Lesezeit
5 Min.

Kurz gesagt

Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag: Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast und als Arbeitnehmer weiterarbeitest. Ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler, Minijobber und Beamte. Einen Antrag brauchst du nicht – dein Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug. Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.

2.000 €
Lohn im Monat steuerfrei
24.000 €
steuerfrei im Jahr
2026
seit dem 1. Januar in Kraft
Kein Antrag
nötig – das läuft über den Arbeitgeber

Aktivrente-Check

Gilt die Aktivrente für dich?

Hast du die Regelaltersgrenze erreicht?
Wie arbeitest du?
1.500 €

Davon steuerfrei im Monat

– €

Beantworte die zwei Fragen links.

Steuerfrei im Jahr (höchstens)
–
Normal steuerpflichtig im Monat
–
Mit mir durchrechnen

Vereinfachte Prüfung nach § 3 Nr. 21 EStG in der Fassung des Aktivrentengesetzes. Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Im Jahr des Erreichens der Regelaltersgrenze gilt der Freibetrag nur anteilig ab dem Folgemonat.

Für wen gilt die Aktivrente?

Den Freibetrag bekommst du, wenn alle drei Punkte zutreffen:

  1. Du hast die Regelaltersgrenze erreicht – für Jahrgang 1964 und jünger also 67. Der Freibetrag gilt ab dem Monat danach.
  2. Du arbeitest als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und bekommst Arbeitslohn.
  3. Dein Arbeitgeber zahlt für diese Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung – das ist bei normalen Jobs nach der Regelaltersgrenze der Fall.

Nicht begünstigt sind Einkünfte aus Selbstständigkeit und freiberuflicher Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft, Minijobs und Bezüge von Beamtinnen und Beamten.

Was bringt das in Euro?

Nehmen wir eine Rentnerin mit 1.400 € gesetzlicher Rente, die nach ihrer Regelaltersgrenze 1.800 € im Monat angestellt weiterarbeitet. Ohne Aktivrente würden Rente und Lohn zusammen versteuert – mit dem Freibetrag bleibt der Lohn komplett steuerfrei. Je nach Steuersatz kann das mehrere Tausend Euro im Jahr ausmachen.

Verdient sie 2.500 € im Monat, sind 2.000 € steuerfrei und nur die übrigen 500 € steuerpflichtig.

Gut zu wissen: Die Aktivrente ist ein reiner Steuervorteil. Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du auf den Lohn weiter.

Aktivrente und Rentenaufschub kombinieren

Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Du kannst also Rente beziehen und dazuverdienen. Alternativ schiebst du die Rente auf: Für jeden Monat, den du die Rente nach der Regelaltersgrenze später beginnst, steigt sie um 0,5 % – dauerhaft.

Was sich mehr lohnt, hängt an deiner Gesundheit, deinem Steuersatz und deinen anderen Einkünften. Wann deine Regelaltersgrenze genau erreicht ist, zeigt der Rentenalter-Rechner.

Häufige Fragen

01Was ist die Aktivrente?

Ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze. Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 € im Monat beziehungsweise 24.000 € im Jahr steuerfrei.

02Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?

Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, für die der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobber und Beamte sind ausgenommen.

03Muss ich die Aktivrente beantragen?

Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag direkt beim Lohnsteuerabzug.

04Muss ich auf den Lohn noch Sozialabgaben zahlen?

Ja. Die Aktivrente befreit nur von der Einkommensteuer. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an.

05Ab wann gilt der Freibetrag?

Ab dem Monat, der auf das Erreichen der Regelaltersgrenze folgt. Im ersten Jahr gilt er deshalb nur anteilig.

Quellen

  1. § 3 Nr. 21 EStG – Steuerfreiheit (Aktivrente)
  2. Bundesrat kompakt: Aktivrentengesetz
  3. § 77 SGB VI – Zuschlag bei späterem Rentenbeginn
  4. Deutsche Rentenversicherung: Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen

Stand: . Gesetze und Rechengrößen ändern sich – wir aktualisieren diese Seite, sobald neue Werte gelten.

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