Kurz gesagt
Gesetzliche Renten werden nachgelagert besteuert: Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern, die übrigen 16 % bleiben als fester Euro-Betrag dauerhaft frei. Steuer fällt aber erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) liegt. Bei 1.400 € Bruttorente und keinen anderen Einkünften bleibst du nach unserer Schätzung rund 390 € darunter – die Grenze liegt grob bei 1.440 € im Monat.
- 84 %
- der Rente steuerpflichtig bei Rentenbeginn 2026
- 12.348 €
- Grundfreibetrag 2026 für Alleinstehende
- 0,5 %
- mehr steuerpflichtig pro späterem Rentenjahrgang
- 2058
- ab diesem Rentenbeginn ist die Rente voll steuerpflichtig
Steuer-Check Rente
Musst du auf deine Rente Steuern zahlen?
Steuerpflichtiger Anteil deiner Rente
84 %
- Steuerfrei im Jahr (Rentenfreibetrag)
- 2.688 €
- Steuerpflichtig im Jahr
- 14.112 €
- Zu versteuern nach Pauschalen, ca.
- 11.958 €
- Grundfreibetrag 2026
- 12.348 €
Rund 390 € unter dem Grundfreibetrag: Ohne weitere Einkünfte fällt voraussichtlich keine Einkommensteuer an.
Grobe Einschätzung für Alleinstehende mit gesetzlicher Rente als einzigem Einkommen im ersten vollen Rentenjahr: abgezogen sind Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und rund 12 % Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere Einkünfte (Betriebsrente, Miete, Lohn) oder Ehegattensplitting ändern das Ergebnis.
Warum die Rente überhaupt versteuert wird
Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung: Beiträge zur Rentenversicherung sind im Berufsleben steuerlich absetzbar (seit 2023 vollständig), dafür wird die Rente im Alter versteuert. Weil das System schrittweise umgestellt wird, hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr deines Rentenbeginns ab – und bleibt danach für dich fest.
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als Euro-Betrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig.
Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn
Mit dem Wachstumschancengesetz steigt der Anteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr. Voll steuerpflichtig sind erst Renten, die 2058 oder später beginnen.
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil |
|---|---|---|
| 2005 oder früher | 50 % | 50 % |
| 2010 | 60 % | 40 % |
| 2015 | 70 % | 30 % |
| 2020 | 80 % | 20 % |
| 2023 | 82,5 % | 17,5 % |
| 2024 | 83 % | 17 % |
| 2025 | 83,5 % | 16,5 % |
| 2026 | 84 % | 16 % |
| 2027 | 84,5 % | 15,5 % |
| 2030 | 86 % | 14 % |
| 2035 | 88,5 % | 11,5 % |
| 2040 | 91 % | 9 % |
| 2050 | 96 % | 4 % |
| 2058 | 100 % | 0 % |
Rechenbeispiel: 1.400 € Rente ab 2026
- Jahresrente: 1.400 € × 12 = 16.800 €.
- Steuerpflichtiger Teil (84 %): 14.112 €. Steuerfrei bleiben 2.688 € – dieser Rentenfreibetrag gilt dann für immer.
- Pauschalen abziehen: 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge, hier rund 12 % der Rente (2.016 €), sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar.
- Ergebnis: Rund 11.958 € zu versteuerndes Einkommen – unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €. Ohne weitere Einkünfte fällt keine Einkommensteuer an.
Kommt eine Betriebsrente, eine private Rente oder Mieteinnahmen dazu, sieht es schnell anders aus. Liegst du über dem Grundfreibetrag, beginnt der Steuersatz für den Teil darüber bei 14 %.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Ja, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt – das Finanzamt erfährt von jeder Rente automatisch über die Rentenbezugsmitteilung. Liegst du darunter, musst du in der Regel keine Erklärung abgeben.
- Absetzbar sind unter anderem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden, Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienste sowie Krankheitskosten über der zumutbaren Belastung.
- Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag durch das Splitting – eine kleine Rente des einen Partners kann so steuerfrei bleiben, auch wenn der andere mehr bekommt.
- Wer nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Lohn im Monat steuerfrei verdienen – die Aktivrente.
Was das für deine Vorsorge bedeutet
Auch Betriebsrenten, Riester-Renten und ab 2027 Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden im Alter voll versteuert – dafür waren die Beiträge in der Ansparphase steuerlich gefördert. Das ist oft trotzdem ein gutes Geschäft: Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz meist niedriger als im Berufsleben.
Bei einem freien ETF-Sparplan zahlst du dagegen Abgeltungsteuer auf die Erträge, nicht auf die Einzahlungen. Welche Mischung zu dir passt, hängt an deinem Steuersatz heute und morgen – ein guter Grund, das einmal durchzurechnen. Wie groß deine Lücke überhaupt ist, zeigt der Rentenlücken-Rechner.
Häufige Fragen
01Ab welcher Rente muss ich Steuern zahlen?
Das hängt vom Rentenbeginn und von weiteren Einkünften ab. Bei Rentenbeginn 2026, Alleinstehenden und der gesetzlichen Rente als einzigem Einkommen bleibt eine Bruttorente bis etwa 1.440 € im Monat nach unserer groben Rechnung unter dem Grundfreibetrag. Mit Betriebsrente oder Mieteinnahmen kann die Grenze schnell erreicht sein.
02Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?
Für Renten, die 2026 beginnen, sind 84 % steuerpflichtig. Für 2025 waren es 83,5 %, für 2027 werden es 84,5 %. Ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig.
03Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € für Alleinstehende, für zusammen veranlagte Ehepaare das Doppelte. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
04Steigt mein Rentenfreibetrag mit der Rentenerhöhung?
Nein. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Euro-Betrag festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig.
05Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?
Wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, ja. Das Finanzamt bekommt über die Rentenbezugsmitteilung automatisch Bescheid über jede Rente.
Quellen
- § 22 EStG – Besteuerung von Renten
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag)
- § 10 EStG – Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen)
- § 9a EStG – Pauschbeträge für Werbungskosten
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