Renten-Lexikon A–Z
Rente auf Deutsch: {len(begriffe)} Begriffe in Klartext
Entgeltpunkt, Zugangsfaktor, Besteuerungsanteil – hier steht jeder Begriff in ein, zwei Sätzen, mit den Zahlen von 2026. Tipp: Nutze die Suche.
Von Burak BilginVersicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
A
- Abschlag
- Kürzung der Rente um 0,3 % für jeden Monat, den du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente gehst. Bei Rente mit 63 sind das für Jahrgang 1964 und jünger dauerhaft 14,4 %. Siehe Rentenalter-Rechner.
- Aktivrente
- Steuerfreibetrag seit dem 1. Januar 2026: Wer nach der Regelaltersgrenze als Arbeitnehmer weiterarbeitet, verdient bis 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) steuerfrei. Selbstständige, Minijobber und Beamte sind ausgenommen. Mehr zur Aktivrente.
- Altersvorsorgedepot
- Staatlich gefördertes Depot für die Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027, ohne Pflicht zur Beitragsgarantie. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage und bis zu 300 € Kinderzulage je Kind im Jahr. Ausgezahlt wird frühestens mit 65. Alles zum Altersvorsorgedepot.
- Auszahlplan
- Auszahlungsform, bei der ein angespartes Guthaben in Raten ausgezahlt wird statt als lebenslange Rente. Beim Altersvorsorgedepot muss ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen.
B
- Basisrente (Rürup-Rente)
- Private Rentenversicherung der Schicht 1, deren Beiträge 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Verheiratete) als Sonderausgaben abziehbar sind – abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rente. Ausgezahlt wird nur als lebenslange Rente, eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge zur Rentenversicherung erhoben werden. 2026 liegt sie bundeseinheitlich bei 8.450 € im Monat bzw. 101.400 € im Jahr. Darüber steigt auch die Rente nicht weiter.
- Beitragssatz
- Anteil des Bruttolohns, der in die gesetzliche Rentenversicherung fließt. 2026 sind es 18,6 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
- Berufseinsteigerbonus
- Einmalige Zusatzförderung von 200 € für alle, die einen geförderten Altersvorsorgevertrag vor ihrem 25. Geburtstag beginnen.
- Besonders langjährig Versicherte
- Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren. Sie können ohne Abschlag früher in Rente gehen – ab Jahrgang 1964 mit 65 Jahren.
- Besteuerungsanteil
- Teil der gesetzlichen Rente, der versteuert werden muss. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab: 2026 sind es 84 %, jedes Jahr kommen 0,5 Prozentpunkte dazu, ab 2058 sind es 100 %. Zum Steuer-Check.
- Betriebsrente (bAV)
- Altersvorsorge über den Arbeitgeber, zum Beispiel als Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Bei Entgeltumwandlung sind 2026 bis 676 € im Monat steuerfrei und bis 338 € sozialabgabenfrei. Zum Betriebsrenten-Rechner.
D
- Direktversicherung
- Häufigste Form der Betriebsrente: eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für dich abschließt und in die dein umgewandeltes Gehalt plus Arbeitgeberzuschuss fließt.
- Drei-Schichten-Modell
- Ordnung der Altersvorsorge nach steuerlicher Behandlung: Schicht 1 Basisversorgung (gesetzliche Rente, Basisrente), Schicht 2 geförderte Zusatzvorsorge (Betriebsrente, Riester, ab 2027 Altersvorsorgedepot), Schicht 3 private Vorsorge (ETF-Sparplan, private Rentenversicherung). Die drei Schichten erklärt.
- Durchschnittsentgelt
- Durchschnittlicher Bruttoverdienst aller Versicherten, mit dem die Rentenversicherung deinen Verdienst vergleicht. Für 2026 liegt es vorläufig bei 51.944 €. Wer genau so viel verdient, bekommt einen Entgeltpunkt.
E
- Entgeltpunkt
- Rechengröße der gesetzlichen Rente: Dein Jahresbrutto geteilt durch das Durchschnittsentgelt. Jeder Entgeltpunkt bringt seit dem 1. Juli 2026 genau 42,52 € Monatsrente. Zum Rentenlücken-Rechner.
- Entgeltumwandlung
- Du verzichtest auf einen Teil deines Bruttogehalts, der direkt in eine Betriebsrente fließt. Steuern und Sozialabgaben sinken, der Arbeitgeber muss in der Regel 15 % zuschießen.
G
- Grundfreibetrag
- Einkommen, auf das keine Einkommensteuer anfällt: 2026 sind das 12.348 € für Alleinstehende, für zusammen veranlagte Ehepaare das Doppelte.
- Grundsicherung im Alter
- Sozialleistung für Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Ende 2025 bezogen rund 764.000 Menschen Grundsicherung im Alter – so viele wie nie.
- Grundzulage
- Staatliche Zulage für geförderte Altersvorsorge. Im Altersvorsorgedepot ab 2027: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 € – höchstens 540 € im Jahr. Bei Riester sind es 175 €.
H
- Haltelinie
- Gesetzliche Untergrenze für das Rentenniveau: Es darf bis zum 1. Juli 2031 nicht unter 48 % fallen.
- Hinzuverdienst
- Einkommen neben der Rente. Bei Altersrenten gibt es seit dem 1. Januar 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr – auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.
K
- Kinderzulage
- Zulage je Kind für geförderte Altersvorsorge. Im Altersvorsorgedepot ab 2027 Euro für Euro bis 300 € je Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr. Bei Riester 185 € (Kinder vor 2008) bzw. 300 €.
L
- Langjährig Versicherte
- Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie dürfen ab 63 in Rente gehen, zahlen dafür aber 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze.
N
- Nachgelagerte Besteuerung
- Prinzip, nach dem Beiträge zur Altersvorsorge in der Ansparphase steuerlich begünstigt sind und erst die Auszahlung im Alter versteuert wird – etwa bei gesetzlicher Rente, Basisrente, Betriebsrente und Altersvorsorgedepot.
R
- Regelaltersgrenze
- Alter, ab dem du ohne Abschlag Altersrente bekommst. Sie steigt schrittweise auf 67 – für alle ab Jahrgang 1964. Deine Regelaltersgrenze berechnen.
- Renteninformation
- Jährliches Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an Versicherte ab 27 mit mindestens fünf Beitragsjahren. Es zeigt deine bisher erreichte Rente und eine Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze.
- Rentenlücke
- Differenz zwischen dem, was du im Alter brauchst (meist rund 80 % des letzten Nettos), und deiner gesetzlichen Rente nach Abzügen. Auch Versorgungslücke genannt. Rentenlücke berechnen.
- Rentenniveau
- Verhältnis einer Standardrente nach 45 Jahren mit Durchschnittsverdienst zum aktuellen Durchschnittsverdienst, jeweils vor Steuern. Bis 2031 ist es per Haltelinie auf mindestens 48 % festgelegt.
- Rentenwert
- Wert eines Entgeltpunkts in Euro Monatsrente. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er bundesweit 42,52 € (vorher 40,79 €). Er steigt mit den jährlichen Rentenanpassungen.
- Riester-Rente
- Staatlich geförderte private Altersvorsorge mit Beitragsgarantie. Neue Riester-Verträge dürfen nach dem 31. Dezember 2026 nicht mehr verkauft werden. Bestehende laufen weiter, ein Wechsel in ein neues gefördertes Produkt ist ohne Rückzahlung der Zulagen möglich. Riester wechseln oder behalten?
T
- Teilkapitalauszahlung
- Einmalige Auszahlung eines Teils des Guthabens zu Rentenbeginn. Bei geförderten Verträgen wie dem Altersvorsorgedepot sind bis zu 30 % möglich.
V
- Versicherungsmakler
- Vermittler, der im Auftrag des Kunden handelt und nicht an einen Versicherer gebunden ist (§ 59 Abs. 3 VVG). Er braucht eine Erlaubnis nach § 34d GewO und ist im Vermittlerregister eingetragen. Über Burak Bilgin.
W
- Wartezeit
- Mindestversicherungszeit für einen Rentenanspruch. Für die Regelaltersrente reichen fünf Jahre. Für die Rente ab 63 mit Abschlag sind 35 Jahre nötig, für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte 45 Jahre.
Z
- Zugangsfaktor
- Faktor, der die Rente bei früherem oder späterem Beginn verändert: 1,0 zur Regelaltersgrenze, minus 0,003 je Monat früher, plus 0,005 je Monat später.
- Zuschlag
- Erhöhung der Rente um 0,5 % für jeden Monat, den du die Altersrente nach der Regelaltersgrenze später beginnst – ein Jahr Aufschub bringt 6 % mehr, lebenslang.
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